STOPPT
GEWALLT
AN FRAUEN

Internationaler
Aktionstag

DIGITALE AUSTELLUNG
DER WWU MÜNSTER

Gewalt gegen Frauen wird von der UN als eine der verbreitetsten und verheerendsten Menschenrechtsverletzung weltweit eingeordnet. Etwa ein Drittel aller Frauen erfährt mindestens einmal in ihrem Leben sexualisierte oder physische Gewalt. Die Angst vor Übergriffen ist für viele Frauen ständige Begleiterin und Maßnahmen, sich vor ihnen zu schützen, alltägliche einschränkende Routine. Dennoch wird Gewalt gegen Frauen nach wie vor verschwiegen, bagatellisiert oder als „Beziehungstat“ in die private Sphäre abgeschoben.

Der internationale Aktionstag am 25. November soll das Ausmaß dieser Gewalttaten ans Licht bringen und die gesamtgesellschaftliche und politische Verantwortung für ihre Bekämpfung unterstreichen. Der Aktionstag fordert auf, hinzuschauen und zu unterstützen, und betont den Mut von Betroffenen, die das Schweigen brechen. Durch den Tag wird aber auch aufgedeckt, dass es sich nicht um Einzeltaten handelt: In der Gewalt gegen Frauen offenbart und verfestigt sich eine strukturelle Geschlechterungleichheit.

 

Gewalt gegen Frauen tritt in vielen verschiedenen Erscheinungsformen auf. Sie unterscheiden sich stark, wurzeln aber alle in Machtungleichheiten zwischen Frauen und Männern. Diese verschiedenen Formen schließen sich nicht gegenseitig aus: Mehrere Gewalttaten können gleichzeitig auftreten und sich gegenseitig verstärken. Zudem erleben Frauen nicht ausschließlich Gewalt aufgrund ihres Geschlechts, sondern auch weitere Ungleichheiten (etwa durch Rassismus oder Klassismus) können zu Gewalttaten führen. Dadurch erleben einige Frauen vielfältige und ineinandergreifende Formen von Gewalt.

 


Jede Handlung, die durch körperliche Gewalt körperlichen Schaden verursacht. Körperliche Gewalt kann unter anderem in Form von schweren und leichten Körperverletzungen, Freiheitsberaubung und Totschlag erfolgen.

Stoßen, Treten, Schlagen, mit Zigaretten verbrennen, Prügeln mit Gegenständen, Totschlag, Mord…

 

Jede sexuelle Handlung, die an einer Person ohne ihre Zustimmung vorgenommen wird. Sexualisierte Gewalt kann in Form von Vergewaltigung oder sexuellem Übergriff ausgeübt werden.

Belästigung, sexueller Missbrauch, erzwungenes Anschauen von Pornographie, versuchte Vergewaltigung, Vergewaltigung…

 

Jede Handlung, die einer Person psychischen Schaden zufügt. Psychische Gewalt kann z.B. in Form von Nötigung, Verleumdung, verbaler Beleidigung oder Belästigung auftreten.

Beleidigende Äußerungen und abwertende Kommentare, Kontaktverbote, Telefonverbote, Demütigung, Mobbing, Liebesentzug…

Ein Verhaltensmuster, das sich wiederholt und unerwünscht ist, wie z.B. unerwünschte Aufmerksamkeit, Kommunikation oder Kontakt.

Bespitzelung und Auflauern an der Wohnung oder am Arbeitsplatz, ständige Telefonanrufe, E-Mails oder andere Nachrichten, Belästigung in sozialen Medien, Sachbeschädigung…


Jede Handlung oder Verhaltensweise, die einer Person wirtschaftlichen Schaden zufügt. Wirtschaftliche Gewalt kann z.B. in Form von Sachschäden, der Einschränkung des Zugangs zu finanziellen Ressourcen, Bildung oder zum Arbeitsmarkt oder der Nichteinhaltung wirtschaftlicher Verantwortlichkeiten, wie z.B. Unterhaltszahlungen, auftreten.

Missbrauch der Verfügungsgewalt über finanzielle Mittel, Kontrolle über das Einkommen der Frau, Geld für den Unterhalt verweigern, einseitige Geheimhaltung von Einkommen und Vermögen…

Folgen der Gewalt

– Hämatome
– Quetschungen
– Narben
– Knochenbrüche
– Schädigungen innerer Organe
   und Hirnschäden
– diffuse Unterleibs- und
   Bauchbeschwerden auch
   ohne diagnostische Ursache
– chronische Kopfschmerzen
– Unterleibsverletzungen
– Fehlgeburten
– verminderte Seh- und Hörfähigkeit
– chronische Schmerzen 
– Tod

PSYCHISCH UND
PSYCHOSOMATISCH
– Angstzustände
– Albträume
– Schlaf- und Konzentrationsstörungen
– Depressionen
– Essstörungen
– Scham- und Schuldgefühle
– niedriges Selbstwertgefühl
– Verzweiflung
– Todeswünsche

WIRTSCHAFTLICH UND SOZIAL
– Rückzug und soziale Isolation
– Verzicht auf Unterhalts- oder
   Schmerzensgeldzahlungen aus
   Angst vor weiteren Misshandlungen
– Probleme am Arbeitsplatz
– Wohnungsverlust bis hin zur
   Wohnungslosigkeit
– erhöhtes Armutsrisiko

Der Schmerz und das Leid der
Betroffenen lassen sich nicht in
Geldbeträgen ausdrücken –
aber Gewalt verursacht auch
gesellschaftliche Kosten:
– im Gesundheitswesen
– für Beratungseinrichtungen
– für Polizei und Justiz.

Patricia Mirabal

Minerva Mirabal

María Teresa Mirabal

Die Ermordung der Schwestern Mirabal

Der 25. November ist der internationale Aktionstag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. Das Ziel ist, die fundamentalen Menschenrechte von Frauen immer wieder einzufordern und auf gesamtgesellschaftliche Missstände aufmerksam zu machen. Aber warum findet dieser jährliche Aktionstag gerade am 25. November statt?

Der bedrückende Ursprung des Aktionstages gegen Gewalt an Frauen liegt 60 Jahre zurück. Am 25. November 1960 wurden die drei Schwestern Patricia, Maria Teresa und Minerva Mirabal auf Anweisung des dominikanischen Diktators Rafael Leónidas Trujillo Molina ermordet.

Sie waren Teil der Speerspitze des Widerstands gegen Trujillo und kämpften für eine demokratische Dominikanische Republik in der Gruppe „Movimiento Revolucionario 14 de Junio“. Doch nicht nur deshalb waren sie Trujillo ein Dorn im Auge. Minerva Mirabal, eine der drei Schwestern, hatte die öffentlichen Annäherungsversuche des Diktators wiederholt zurückgewiesen.

Die Folge war die Überwachung und Unterdrückung Minervas. Sie wurde mehrmals inhaftiert und schließlich ließ Trujillo ihr sogar die Zulassung als Anwältin entziehen. Als die drei Frauen am 25. November 1960 ihre inhaftierten Ehemänner in der Hafenstadt Puerto Plata besuchen wollten, wurden sie auf dem Heimweg mitsamt ihrem Fahrer ermordet. Das Trujillo-Regime versuchte das Attentat zu verschleiern und sprach von einem fatalen Verkehrsunfall. Doch die Exhumierung brachte massive Spuren der zugefügten körperlichen Gewalt zutage. 

Der Mord an den Schwestern Mirabal führte zu landesweiten Unruhen, die schließlich im Ende der Trujillo-Diktatur mündeten. Auf dem ersten Kongress lateinamerikanischer Feministinnen 1981 wurde auf Vorschlag der dominikanischen Schriftstellerin Angela Hernández Nuñez der Todestag der Schwestern zum symbolhaften Aktionstag gegen Gewalt an Frauen ernannt.

Frauen überall auf der Welt erleben geschlechtsspezifische Gewalt, weil ihr Recht auf Selbstbestimmung und ihre Grenzen von Männern nicht anerkannt und respektiert werden. Das ist auch 60 Jahre nach der Ermordung der Mirabal Schwestern noch immer lebensgefährliche Realität: Allein in Deutschland wird jeden dritten Tag eine Frau von ihrem (Ex-)Partner getötet (BKA 2018, S.26). Das zeigt, dass eine gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung mit den seit Jahrtausenden bestehenden misogynen Strukturen nach wie vor unverzichtbar ist, um diese gewaltvollen Muster zu durchbrechen.

QUELLE 1

Der Aktionstag gedenkt also nicht nur dem politischen Widerstand und dem Leben der Mirabal Schwestern. Er verdeutlicht darüber hinaus, dass ihr Schicksal auch das von Millionen Frauen weltweit ist. Ein Schicksal, das Frauen und Mädchen ereilt, wenn sie als zu laut empfunden werden, zu selbstständig, zu emanzipiert, zu politisch.Wenn sie nein sagen, wenn sie für sich einstehen.

Podcast

Ein kurzer Kommentar des SWR 2 zum 25. November bietet einen tiefer gehenden Einblick in die gewaltsame Geschichte und den historischen Kontext der Ermordung der Schwestern Mirabal. Darin kommt auch die vierte Schwester der Mirabal-Familie, Dedé Mirabal, zu Wort und erinnert an den unermüdlichen Widerstand ihrer Schwestern.

> zum Podcast

Häusliche
Gewalt

Häusliche Gewalt beschreibt eine spezielle Form der Gewalt gegen Frauen, die von (Ex-) Partner*innen ausgeht. Dabei kann häusliche Gewalt alle der bereits erwähnten Gewalt-Dimensionen umfassen und äußert sich nicht allein in Form von körperlicher oder sexualisierter Gewalt, sondern auch in verbalen Beleidigungen, der Kontrolle von sozialen Kontakten oder aber Drohungen bzw. Belästigung in Folge einer Trennung. Das Gravierende ist hierbei, dass die Vorfälle oftmals in privaten Räumen auftreten, im eigenen Zuhause, das eigentlich Schutz und Geborgenheit bieten sollte, und von Personen ausgehen, zu denen eine emotionale und vertrauensvolle Bindung besteht und die ein fester Bestandteil des eigenen Alltags sind.

Es ist für Betroffene aufgrund von vielschichtigen Abhängigkeitsmechanismen schwer, sich Gewalt-Situationen zu entziehen. Betroffene schildern dabei häufig, dass sich Formen häuslicher Gewalt über einen längeren Zeitraum entwickeln können und berichten von Schwierigkeiten, diese Gewaltspirale zu durchbrechen:

Die Gründe, warum betroffene Frauen die Beziehung nicht verlassen, sind vielfältig. Viele Täter zeigen ein ambivalentes Verhalten, wechseln zwischen liebevollem und gewaltaus-
übendem Partner hin und her. Nach einer Gewalthandlung äußern sie Bedauern, versprechen sich zu ändern. Andere Frauen fürchten die Reaktion auf einen Trennungsversuch, haben Angst davor, ihre Kinder zu verlieren oder gesellschaftliche Abwertung zu erfahren. (Steyer 2019)

Gleichzeitig kann es für Außenstehende komplizierter sein, diese Gewaltform überhaupt als solche zu erkennen bzw. wirkungsvoll einzugreifen und/oder unterstützend tätig zu werden.

Das Bundeskriminalamt veröffentlicht seit 2014 jährliche kriminalstatistische Auswertungen zum rund um das Thema Partnerschaftsgewalt. In der aktuellen Auswertung des Berichtsjahres 2018, werden folgende Straftatenbereiche berücksichtigt:

– Mord und Totschlag

– Körperverletzungen

– Sexuelle Übergriffe

– Sexuelle Nötigung

– Vergewaltigung

– Bedrohung

– Stalking und Nötigung

– Freiheitsberaubung

– Zuhälterei

– Zwangsprostitution

Der vom BKA festgestellte Anstieg in Partnerschaftsgewaltdelikten zwischen 2014
und 2018 (vgl. BKA 2018, S.21) lässt erahnen, dass zwar mittlerweile mehr Betroffene die Taten melden, die Gesamtzahl der Delikte jedoch in diesen Statistiken nur annähernd beschrieben werden kann, da es sich hier lediglich um gemeldete Fälle handelt. Statistisch gesehen, sind Frauen überdurchschnittlich oft Betroffene dieser Gewaltform und deutlich seltener Tatverdächtige. Allein in 2018 waren 114 393 der insgesamt 140 775 Betroffenen weiblich (BKA 2018, S.6).

»Jede dritte Frau in Deutschland ist mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Etwa jede vierte Frau wird mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner.«
(BMFSFJ 2020)

Eine repräsentative Studie der Technischen Universität München hat zudem gezeigt, dass während der COVID 19-Pandemie in vielen Bundesländern ein Anstieg in Fällen häuslicher Gewalt zu beobachten ist. Da aufgrund von Job-Verlust, Home-Office, Kurzarbeit und/oder fehlender Kinderbetreuung die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme für Betroffene zusätzlich eingeschränkt werden, wird angenommen, dass die Dunkelziffer an Betroffenen noch deutlich höher ist (TU 2020).

Häusliche Gewalt hat auch Auswirkungen auf das unmittelbare Umfeld der Betroffenen, wie z. B. ihre Kinder. Sie werden in ihrer sozialen und kognitiven Entwicklung beeinträchtigt, entwickeln häufiger Schlaf- und Konzentrationsstörungen sowie Kopf- und Bauchschmerzen. Die Folgen der erlebten Gewalt belasten viele Kinder ein Leben lang. Zudem wissen Expert*innen heute, dass Kinder, die Opfer oder Zeugen von häuslicher Gewalt waren, als Erwachsene ein höheres Risiko tragen, die erlebte Gewalt zu reproduzieren und selbst zu Betroffenen oder Täter* innen zu werden (vgl. Steyer 2019).

Es benötigt Mut und Kraft, eine gewaltbelastete Beziehung zu beenden und sich der Gewaltspirale zu entziehen. Dazu kommt, dass Betroffene oft nicht wissen, wo es Hilfe gibt und wen sie im Zweifelsfall kontaktieren können (TU 2020, Steyer 2019). 

Eine sichere und mehrsprachige Anlaufstelle, an die Sie sich anonym und kostenlos wenden können, bildet das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen.

Telefon 08000 116 016

QUELLE 2

Universitärer
Kontext

Das EU-geförderte Projekt „Gender Based Violence, Stalking and Fear of Crime“, geleitet durch den Lehrstuhl für Kriminologie der Ruhr-Universität Bochum, erhob 2009/2010 erstmalig qualitative und quantitative Daten über geschlechtsbezogene Gewalterfahrungen von Studentinnen an Hochschulen in sechs europäischen Ländern. In Deutschland nahmen 16 Hochschulen an der Befragung teil. Es wurden 12.700 Studentinnen zu ihren Erfahrungen zu sexueller Belästigung und Gewalt befragt:

0 %

Mehr als die Hälfte der
Studentinnen (54,7%)
gab an, dass sie sexuelle
Belästigung in der Zeit
ihres Studiums erlebt hatten.
In etwa jedem dritten
Fall kam die übergriffige 
Person aus dem Umfeld 
der Hochschule.

0 %

Sexueller Gewalt war laut
der Studie in etwa jede
Dreißigste der befragten
Studentinnen (3,3%) in
der Zeit ihres Studiums
ausgesetzt. In fast jedem
vierten Fall hiervon
kam die übergriffige Person
aus dem Umfeld der
Hochschule.

0 %

Mehr als die Hälfte der
Studentinnen (54,7%)
gab an, dass sie sexuelle
Belästigung in der Zeit
ihres Studiums erlebt hatten.
In etwa jedem dritten
Fall kam die übergriffige 
Person aus dem Umfeld 
der Hochschule.

Vergleich des Geschlechtes der
übergriffigen Person in den drei
Dimensionen sexuelle Belästi-
gung, Stalking und Sexuelle Ge-
walt(in Prozent)

Sexuelle Belästigung und Gewalt werden dieser Studie zufolge in erdrückender Mehrheit von Männern ausgeübt: So gingen 97,5% der Belästigungen und 96,6% der sexuellen Gewalt von Männern aus.

97,5%

2,5%

97.5%

Sexuelle Belästigung
n=6668

90,9%

9,1%

90.9%

Stalking
n=2476

96,6%

3,4%

96.6%

Sexuelle Gewalt
n=354

Differenzierte Darstellung der übergriffigen Personen aus dem
Umfeld der Hochschule (in Prozent)

Im Hochschulkontext bestehen besondere Verwundbarkeiten von Studierenden in Bezug auf sexuelle Belästigung durch Lehr- und Betreuungspersonal, da Studierende (vor allem im Prüfungskontext) von dieser Personengruppe abhängig sind. Ähnliches gilt im Verhältnis zu anderen Hochschulangehörigen, etwa im Verwaltungsbereich.

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Gewalt gegen Frauen wird von der UN als eine der verbreitetsten und verheerendsten Menschenrechtsverletzung weltweit eingeordnet. Etwa ein Drittel aller Frauen erfährt mindestens einmal in ihrem Leben sexualisierte oder physische Gewalt. Die Angst vor Übergriffen ist für viele Frauen ständige Begleiterin und Maßnahmen, sich vor ihnen zu schützen, alltägliche einschränkende Routine. Dennoch wird Gewalt gegen Frauen nach wie vor verschwiegen, bagatellisiert oder als „Beziehungstat“ in die private Sphäre abgeschoben.

Der internationale Aktionstag am 25. November soll das Ausmaß dieser Gewalttaten ans Licht bringen und die gesamtgesellschaftliche und politische Verantwortung für ihre Bekämpfung unterstreichen. Der Aktionstag fordert auf, hinzuschauen und zu unterstützen, und betont den Mut von Betroffenen, die das Schweigen brechen. Durch den Tag wird aber auch aufgedeckt, dass es sich nicht um Einzeltaten handelt: In der Gewalt gegen Frauen offenbart und verfestigt sich eine strukturelle Geschlechterungleichheit.

Gewalt gegen Frauen tritt in vielen verschiedenen Erscheinungsformen auf. Sie unterscheiden sich stark, wurzeln aber alle in Machtungleichheiten zwischen Frauen und Männern. Diese verschiedenen Formen schließen sich nicht gegenseitig aus: Mehrere Gewalttaten können gleichzeitig auftreten und sich gegenseitig verstärken. Zudem erleben Frauen nicht ausschließlich Gewalt aufgrund ihres Geschlechts, sondern auch weitere Ungleichheiten (etwa durch Rassismus oder Klassismus) können zu Gewalttaten führen. Dadurch erleben einige Frauen vielfältige und ineinandergreifende Formen von Gewalt.